Abb. 139
Im oberen Teil der Mittelkonsole:
Taste zum Ein- und Ausschalten der Warnblinkanlage.
⇒Einleitung
zum Thema
Gesetzliche Bestimmungen zum Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs beachten. In vielen Ländern sind z. B. das Einschalten der Warnblinkanlage und das Tragen einer Warnweste vorgeschrieben ⇒ Erste-Hilfe-Set, Warndreieck und Feuerlöscher .
Siehe auch:
Informationen zu den Bremsen
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum Thema Neue Bremsbeläge besitzen während der ersten 200
bis 300 km noch nicht die volle Bremswirkung und müssen sich erst einschleifen
...