Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sicherheitshinweise
⇒Einleitung
zum Thema
Das Motorkühlsystem ist werkseitig mit einer Mischung aus besonders aufbereitetem Wasser und einem mindestens 40-prozentigen Anteil des Motorkühlmittelzusatzes G 13 (TL-VW 774 J) befüllt. Der Motorkühlmittelzusatz ist an der lila Färbung zu erkennen. Die Mischung aus Wasser und Motorkühlmittelzusatz bietet nicht nur einen Frostschutz bis -25 °C (-13 °F), sondern schützt auch die Leichtmetallteile im Motorkühlsystem vor Korrosion. Außerdem verhindert die Mischung Kalkansatz und erhöht den Siedepunkt des Motorkühlmittels deutlich.
Der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes muss zum Schutz des Motorkühlsystems immer mindestens 40 % betragen, selbst wenn bei warmem Wetter oder Klima kein Frostschutz benötigt wird.
Wenn aus klimatischen Gründen ein stärkerer Frostschutz erforderlich ist, kann der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes erhöht werden. Der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes darf jedoch nicht über 60 % liegen, da sich sonst der Frostschutz wieder verringert und sich die Kühlwirkung verschlechtert.
Beim Nachfüllen von Motorkühlmittel muss eine Mischung aus destilliertem
Wasser und mindestens 40 % des Motorkühlmittelzusatzes - G 13 - oder -
G 12 plus-plus - (TL-VW 774 G) verwendet werden (beide lila Färbung), um den optimalen
Korrosionsschutz zu erhalten ⇒ .
Ein Mischen von - G 13 - mit den Motorkühlmitteln - G 12 plus - (TL-VW 774 F), -
G 12 - (rote Färbung) oder - G 11 - (blaugrüne Färbung) verschlechtert den Korrosionsschutz
deutlich und sollte daher vermieden werden ⇒ .
Warnung
Hinweis
Motorkühlmittel und Motorkühlmittelzusätze können
die Umwelt verschmutzen. Ausgetretene Betriebsflüssigkeiten auffangen und fach-
und umweltgerecht entsorgen.
Siehe auch:
Variabler Gepäckraumboden
Abb. 74 : Variablen Gepäckraumboden öffnen.
: Variabler Gepäckraumboden nach oben geklappt.
Abb. 75 : Gepäckraum nach unten erweitern.
: Gepäckraum nach vorn erweitern.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sic ...