
Abb. 57
Beispielhafte Darstellung von Kindersitzen.
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
⇒
Einleitung
zum Thema
Benutzen Sie nur solche Kindersitze, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Normen für Kindersitze
Für Kindersitze gilt in der Europäischen Union die Regelung ECE-R 44. Kindersitze, die nach dieser Norm geprüft sind, tragen das orangefarbene ECE-Prüfsiegel. Das ECE-Prüfsiegel kann unter anderem die folgenden Angaben zum Kindersitz enthalten:
Bei Kindersitzen, die nach der Regelung ECE-R 44 zugelassen sind, muss die achtstellige Zulassungsnummer auf dem ECE-Prüfsiegel mit 03 oder 04 beginnen. Dies zeigt an, dass der Sitz zulässig ist. Ältere Kindersitze, deren Zulassungsnummer mit 01 oder 02 beginnt, sind nicht zulässig.
Kindersitze nach Gewichtsklassen
| Klasse | Gewicht des Kindes |
|---|---|
| Gruppe 0 | bis 10 kg |
| Gruppe 0+ | bis 13 kg |
| Gruppe 1 | 9 bis 18 kg |
| Gruppe 2 | 15 bis 25 kg |
| Gruppe 3 | 22 bis 36 kg |
Nicht jedes Kind passt pauschal in den Kindersitz seiner Gewichtsgruppe. Ebenso passt nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Prüfen Sie daher immer, ob das Kind richtig in den Kindersitz passt und ob sich der Kindersitz sicher im Fahrzeug befestigen lässt.
Kindersitze nach Zulassungskategorien
Kindersitze können die Zulassungskategorie universal, semi-universal oder fahrzeugspezifisch haben.
Abb. 55 Prinzipdarstellung: Airbag-Label
an der Sonnenblende.
Abb. 56 Prinzipdarstellung: Airbag-Label
an der B-Säule.
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