Volkswagen Up! Reparaturanleitung :: Gesetzestexte und Vorschriften
Gesetze und Vorschriften
Hinweis
- Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten für die BRD,
in anderen Ländern können andere oder zusätzliche Gesetze oder Vorschriften
gelten.
- Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden zu
erfragen.
Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen weltweit zu beobachten. Der
Klimaschutz ist daher einer der wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Diese Aufgabe
stellt jedoch alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen.
Im so genannten Kyoto-Protokoll werden unter anderem die weltweiten Ziele des
Klimaschutzes definiert. In diesem Protokoll sind neben Reduktionszielen von Kohlendioxid
auch Reduktionsziele für fluorierte Treibhausgase z. B. für das Kältemittel R134a
wegen des hohen Treibhauspotenzials enthalten.
Für das Kfz-Gewerbe sind z. B. auf europäischer Ebene zahlreiche relevante Gesetze
erlassen worden. National ist z. B. in der BRD zusätzlich zur Präzisierung der europäischen
Gesetzgebung ab dem 1. August 2008 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Kraft
getreten.
- Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
- Verordnung (EG) Nr. 2037/2000
- Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Verordnung (EG) Nr. 706/2007
- Verordnung (EG) Nr. 307/2008
- Richtlinie 2006/40/EG
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(für die BRD)
Wartungs- und Reparaturarbeiten am Kältemittelkreislauf der Klimaanlage
Alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- und Reparaturarbeiten
durchführen, müssen eine Schulung oder ein Trainingsprogramm besucht haben und sachkundig
sein (Sachkundenachweis). Außerhalb der Europäischen Gemeinschaft können andere
oder zusätzliche Vorschriften gelten.
Im Allgemeinen gilt aber Folgendes:
Betrieb, Instandhaltung, Außerbetriebnahme, Rücknahmeverpflichtung
- Es ist verboten, beim Betrieb, bei Instandsetzungsarbeiten und bei Außerbetriebnahme
von Erzeugnissen, die Kältemittel enthalten, entgegen dem Stand der Technik,
die in ihnen enthaltene Stoffe in die Atmosphäre entweichen zu lassen.
- Ãœber die Einsatzmenge beim Betrieb und bei Instandhaltungsarbeiten sollen
Aufzeichnungen geführt werden (Betriebstagebuch Kältemittel, → Volkswagen InfoNet,
Das Handbuch Service; Umweltschutz; Umweltschutz im Handels- und Sercice-Betrieb;
Immisionsschutz; Luftverunreinigende Stoffe-Kältemittel für Fahrzeugklimaanlagen),
damit der zuständigen Behörde auf Verlangen ggf. ein Verwendungsnachweis vorgelegt
werden kann. Ein Nachweisblatt muss in der EG auf Grund einer Verordnung des
Europäischen Parlaments im Jahre 2005 nicht mehr geführt werden. In Ländern,
welche nicht der EG angehören, können andere Vorschriften gelten.
- Vertreiber der in den oben angesprochenen Verordnungen genannten Stoffe
und Zubereitungen sind verpflichtet, diese Stoffe und Zubereitungen nach Gebrauch
zurückzunehmen oder die Rücknahme durch, einen von ihm bestimmten Dritten sicherzustellen.
- Instandhaltungsarbeiten und die Außerbetriebnahme von Erzeugnissen, die
Kältemittel enthalten, welche in den angesprochenen Verordnungen genannt sind.
Sowie Rücknahme der in diesen Verordnungen genannten Stoffe und Zubereitung
dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die über die hierzu erforderliche
Sachkunde und technische Ausstattung verfügen.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrig im Sinne der oben angesprochenen Verordnungen und Gesetze
handelt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig beim Betrieb, bei Instandhaltungsarbeiten
oder bei Außerbetriebnahme von Erzeugnissen. Welche die angesprochenen Kältemittel
enthalten, entgegen dem Stand der Technik, die in ihnen enthaltene Stoffe in
die Atmosphäre entweichen lässt oder vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gültigen
oben angesprochenen Verordnungen und Gesetze verstößt.
Beim Umgang und beim Abfüllen von Druckgasen in andere Druckgasbehälter sind
verschiedene technische Regeln (z. B. TRGS 400, TRGS 402, TRGS 407, TRGS 510, TRGS
725, TRBS 3145) zu beachten.
Hinweis
Die TRGS sind im nachfolgenden nur auszugsweise dargestellt (Umfänge, welche
Kfz-Hersteller und Werkstätten betreffen).
- TRGS 400 (Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen).
- TRGS 402 (Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen: inhalative Exposition).
- TRGS 407 (Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung).
- TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern).
- TRBS 3145 / TRGS 725 (ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten,
innerbetriebliche Beförderung, Entleeren).
Hinweis
- Die technischen Regeln Druckgase (TRG), die technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) und die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Diese geben
den Stand der Technik, der Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene sowie sonstige
gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und
Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
bzw. für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder.
- Die angegebenen technischen Regeln gelten für die BRD, in anderen Ländern
können davon abweichende Vorschriften und Regelungen gültig sein.
Beim Umgang und beim Abfüllen von Druckgasen in andere Druckgasbehälter sind
verschiedene technische Regeln (z. B. TRGS 400, TRGS 402, TRGS 407, TRGS 510, TRGS
725, TRBS 3145) zu beachten.
- Allgemeine Bestimmungen für Füllanlagen.
- Begriffsbestimmung und Erläuterung.
- Errichten und Betreiben von Füllanlagen.
Füllanlagen
- Betreffen nicht Fahrzeughersteller und Kfz-Werkstätten.
- Füllanlagen sind Anlagen zum Füllen ortsbeweglicher Druckgasbehälter. Zur
Füllanlage gehören ihre Betriebsstätten und Einrichtungen.
- Erlaubnisbedürftige Füllanlagen sind Füllanlagen, in denen Druckgase in
ortsbewegliche Druckgasbehälter zur Abgabe an andere gefüllt werden.
- Nicht erlaubnisbedürftige Füllanlagen sind Füllanlagen, in denen Druckgase
in orstbewegliche Druckgasbehälter zur ausschließlichen Verwendung im eigenen
Unternehmen gefüllt werden.
Beschäftigte und ihre Unterweisung
Die Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und wiederkehrend in angemessenen
Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, zu Unterweisen im Bezug auf:
- die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasen,
- die Sicherheitsvorschriften, insbesondere die vorliegende TRGS und TRBS,
- die Maßnahmen bei Störungen, Schadensfällen und Unfällen,
- die Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen und der Schutzausrüstungen,
- die Bedienung und der Wartung der Füllanlage, und zwar unter Zugrundelegen
der Bedienungsanleitung.
Füllanlagen dürfen nur von Personen bedient und gewartet werden, die
- das 18 Lebensjahr vollendet haben,
- die erforderliche Sachkunde besitzen,
- erwarten lassen, dass Sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Unselbstständige Arbeiten dürfen auch von Personen ausgeführt werden, bei denen
die Voraussetzungen nach Nummer 2. 1 Ziffern 1 und 2 nicht gegeben sind.
Füllen von Druckbehältern, für ausländische Behälter und deren Füllen können
andere technische Regeln gelten, die hier nicht erwähnt sind.
- Ein Druckgasbehälter darf nur mit dem Druckgas gefüllt werden, das auf ihm
angegeben ist, und nur in der Menge, die sich aus den Angaben auf dem Behälter
über Druck, Gewicht oder Volumen ergibt (siehe Druckbehälterverordnung).
- Bei einem Behälter, dessen wahlweise Verwendung für mehrere Druckgase zulässig
ist, müssen das einzufüllende Druckgas, und sofern es sich um ein Druckgas mit
tk ≥ -10 ºC (tk = kritische Temperatur) handelt, das höchstzulässige Füllgewicht
entsprechend TRGS vor dem Befüllanschluss auf dem Behälter angegeben werden.
- Druckgasbehälter, auf denen der höchstzulässige Überdruck der Füllung bei
15 ºC in bar angegeben ist, müssen nach Druck (manometrisch) gefüllt werden.
Liegt beim Füllen eine von 15 ºC abweichende Temperatur vor, so ist der Druck,
der der abweichenden Temperatur entspricht, durch das Füllwerk zu bestimmen;
es muss sichergestellt sein, dass im Druckgasbehälter der zulässige Überdruck
der Füllung bei 15 ºC nicht überschritten wird. Zur Feststellung einer etwaigen
Überfüllung sind die gefüllten Behälter stichprobenweise durch Druckmessung
zu kontrollieren.
- Druckgasbehälter, auf denen die höchstzulässige Füllmenge durch das
Nettogewicht (Füllgewicht, zulässiges Gewicht der Füllung) in kg angegeben ist,
müssen nach Gewicht (gravimetrisch) gefüllt werden. Die Behälter sind während
des Füllens zu wiegen und zur Feststellung einer etwaigen Überfüllung einer
anschließenden Kontrollwägung auf einer besonderen Waage zu unterziehen. Waagen
für Kontrollwägung müssen geeicht sein.
- Unter bestimmten Bedingungen dürfen Gase mit tk ≥ +70 ºC aus Druckgasbehältern
von höchstens 150 l Rauminhalt in Druckgasbehälter mit einem Rauminhalt von
höchstens 1000 ccm volumetrisch gefüllt werden. Für das Füllen von Flüssiggas
in Handwerkerflaschen gelten die Bedingungen der TRGS.
- Für Fahrzeugbehälter gelten unterschiedliche TRGS:
- Für Gase mit tk ≥ +70 ºC.
- Für technische Gasgemische mit tk ≥ +70 ºC
- Flüssige tiefkalte Druckgase dürfen abweichend von Nummer 4 nach Volumen
(volumetrisch) gefüllt werden, wenn die Füllanlage und/oder die Behälter mit Einrichtungen
zum Messen oder Begrenzen des Volumens der Füllung und (ausgenommen Fahrzeugbehälter
nach Ziffer 3) zum Messen der Temperatur der Füllung ausgerüstet sind. Beim Füllen
nach Volumen muss sichergestellt sein, dass das auf dem Behälter angegebene zulässige
Gewicht der Füllung nicht überschritten wird. Zur Feststellung einer etwaigen Überfüllung
sind die gefüllten Behälter gravimetrisch auf einer geeichten Waage oder - sofern
die Druckgase nicht hochgiftig sind - volumetrisch zu kontrollieren. Die volumetrische
Kontrolle setzt entsprechende Einrichtungen voraus; Füll- und Kontrolleinrichtungen
müssen voneinander unabhängig sein.
- Füll- und Kontrollmessungen dürfen nicht von derselben Person ausgeführt
werden. Kontrollmessungen müssen unmittelbar nach Beendigung des Füllvorganges
durchgeführt werden.
- Überfüllte Behälter sind unverzüglich bis auf die zugelassene Füllmenge
gefahrlos zu entleeren. Im Anschluss daran ist die eingefüllte Druckgasmenge
erneut zu bestimmen.
- Bestimmte Umfänge der TRGS 407 gelten nicht oder nur eingeschränkt für Behälter
für flüssige tiefkalte Druckgase, die weder brennbar noch giftig sind; verkehrsrechtliche
Vorschriften bleiben davon unberührt.
- Bei der Befüllung von Druckgasbehältern mit Gasen im flüssigen Zustand bei
Einfülltemperaturen ≤ -20 ºC darf der Druckgasbehälter (wenn der Behälterwerkstoff
nicht für Temperaturen ≤ -20 ºC geprüft ist) erst dann von der Füllanlage zur
Beförderung abgegeben werden, wenn die Behälterwand eine Temperatur von ≥ +20
ºC erreicht hat.
R12-Kältemittelkreislauf in R134a-Kältemittelkreislauf umbauen und in
Stand setzen (Retrofit)
Hinweis
- Aufgrund der Umweltsituation und der daraus folgenden Gesetzgebung ist die
Produktion und die Verfügbarkeit von Kältemittel R12 nicht mehr gegeben. Als
Ersatz für das Kältemittel R12 wurde das Kältemittel R134a entwickelt.
- Klimaanlagen, welche für Kältemittel R12 entwickelt und ausgelegt wurden,
dürfen jedoch nicht einfach mit Kältemittel R134a befüllt werden. Um die einwandfreie
Funktion der Klimaanlage auch nach einem Umbau sicherzustellen, müssen verschiedene
Bauteile des Kältemittelkreislaufes ersetzt werden.
- Eine genaue Beschreibung für die Vorgehensweise beim Umbauen und Hinweise
für die Instandsetzung von umgebauten Kältemittelkreisläufen finden Sie im →
Reparaturleitfaden Klimaanlage mit Kältemittel R12 Teil 2 und 3. Dieser Reparaturleitfaden
liegt nur in Papierform vor.
Nachweisführung von Kältemittel
Laut Umweltstatistikgesetz ist über den Verbrauch von Kältemitteln Nachweis zu
führen.
Daher können Kfz-Betriebe damit rechnen, den jeweils zuständigen statistischen
Landesämtern, Auskunft über den Verbrauch an Kältemittel geben zu müssen. Es wird
daher empfohlen über die Einsatzmenge und Betrieb und bei Instandhaltungsarbeiten
Aufzeichnungen zu führen (Betriebstagebuch Kältemittel) → Volkswagen-ServiceNet,
Umweltschutz; HS Umweltschutz; Immisionsschutz; Luftverunreinigende Stoffe-Kältemittel
für Fahrzeugklimaanlagen, und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Hinweis
Ein Nachweisblatt muss in der EG auf Grund einer Verordnung des Europäischen
Parlaments im Jahre 2005 nicht mehr geführt werden. In Ländern, welche nicht der
EG angehören, können andere Vorschriften gelten.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Hinweis
- Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten für die BRD,
in anderen Ländern können andere oder zusätzliche Gesetze oder Vorschriften
gelten.
- Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden zu
erfragen.
Vorschriften und Regelungen zum Umgang und zur Entsorgung von Kältemitteln und
Kältemaschinenölen finden Sie in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und im Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz (gilt für die BRD, in anderen Ländern können davon abweichende
Vorschriften und Regelungen gelten).
Entsorgung Kältemittel und Kältemaschinenöl
Kältemittel
Die zur Entsorgung vorgesehenen Kältemittel sind in gekennzeichnete Recyclingbehälter,
unter Beachtung der zulässigen Füllmasse, zu füllen. Beachten Sie dazu z. B. in
der BRD die Chemikalien- Klimaschutzverordnung und das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (in anderen Ländern können davon abweichende Vorschriften und Regelungen
gelten).
Kältemaschinenöl
Altöl Entsorgung: Volkswagen InfoNet; Gesamtbetrieb; Handbücher & Händlerliteratur;
Handbuch Service; 15. Umweltschutz; unter allgemeine Hinweise den Link "Umweltschutz
im Handels- und Servicebetrieb" folgen; 4. Abfallentsorgung; 6. Entsorgungswege;
g. Altölentsorgung; Kälteöle
Gebrauchte Kältemaschinenöle aus Anlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen
(mindestens ein Wasserstoffatom durch z. B. der Halogene Fluor, Chlor, Brom oder
Iod ersetzt) sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Eine
Mischung mit anderen Ölen oder Stoffen ist nicht zulässig. Die sachgerechte Lagerung
und Entsorgung hat nach den Länderrichtlinien zu erfolgen. Beachten Sie dazu z.
B. in der BRD die Chemikalien- Klimaschutzverordnung und das Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz (in anderen Ländern können davon abweichende Vorschriften und Regelungen
gelten).
Bezugsquellen der technischen Regeln sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
für die BRD
Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden
zu erfragen
R12-Kältemittelkreislauf in R134a-Kältemittelkreislauf umbauen und in
Stand setzen (Retrofit)
Hinweis
- Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten für die BRD,
in anderen Ländern können andere oder zusätzliche Gesetze oder Vorschriften
gelten.
- Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden zu
erfragen.
- Aufgrund der Umweltsituation und der daraus folgenden Gesetzgebung ist die
Produktion und die Verfügbarkeit von Kältemittel R12 nicht mehr gegeben. Als
Ersatz für das Kältemittel R12 wurde das Kältemittel R134a entwickelt.
- Klimaanlagen, welche für Kältemittel R12 entwickelt und ausgelegt wurden,
dürfen jedoch nicht einfach mit Kältemittel R134a befüllt werden. Um die einwandfreie
Funktion der Klimaanlage auch nach einem Umbau sicherzustellen, müssen verschiedene
Bauteile des Kältemittelkreislaufes ersetzt werden.
- Eine genaue Beschreibung für die Vorgehensweise beim Umbauen und Hinweise
für die Instandsetzung von umgebauten Kältemittelkreisläufen finden Sie im →
Reparaturleitfaden Klimaanlage mit Kältemittel R12 Teil 2 und 3. Dieser Reparaturleitfaden
liegt nur in Papierform vor.
Nachweisführung von Kältemittel
Hinweis
- Die nachfolgend aufgeführten Gesetze und Vorschriften gelten für die BRD,
in anderen Ländern können andere oder zusätzliche Gesetze oder Vorschriften
gelten.
- Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden zu
erfragen.
Ãœber die Einsatzmenge beim Betrieb und bei Instandhaltungsarbeiten sollen Aufzeichnungen
geführt werden (Betriebstagebuch Kältemittel, → Volkswagen-ServiceNet, Umweltschutz;
HS Umweltschutz; Immisionsschutz; Luftverunreinigende Stoffe-Kältemittel für Fahrzeugklimaanlagen)
damit der zuständigen Behörde auf Verlangen ggf. ein Verwendungsnachweis vorgelegt
werden kann. Ein Nachweisblatt muss in der EG auf Grund einer Verordnung des Europäischen
Parlaments im Jahre 2005 nicht mehr geführt werden. In Ländern, welche nicht der
EG angehören, können andere Vorschriften gelten.
Kältemittelkreislauf
Wichtige Reparaturhinweise zu Klimaanlagen
- In eine Klimaanlage für Kältemittel R12 darf nicht ohne Umbaumaßnahmen am
Kältemittelkreislauf, Kältemittel R134a eingefüllt werden.
- Die speziell für die Kältemittelkreisläufe mit R134a und R12 entwickelten
Kältemittelöle dürfen nicht gemischt werden.
- Klima-Service-Station, die mit dem Kältemittel in Berührung kommen, dürfen
nur für das vorgesehene Kältemittel verwendet werden.
- Die Bauteile des Kältemittelkreislaufes für Kältemittel R134a sind durch
Beschriftung, grüne Aufkleber gekennzeichnet oder konstruktiv so ausgelegt (z.
B. andere Gewinde), dass ein Verwechseln mit Bauteilen für Kältemittel R12 nicht
möglich ist.
- Im Motorraum am Schlossträger oder im Wasserkasten ist ein Hinweisschild
angebracht, das auf das verwendete Kältemittel aufmerksam macht.
- Verschiedene Kältemittel dürfen keinesfalls miteinander vermischt werden.
Hinweis
Bitte beachten Sie bei Arbeiten am Kältemittelkreislauf die in den Kapiteln "Sicherheitsmaßnahmen"
und "Grundsätzliches zu Arbeiten am Kältemittelkreislauf" enthaltenen Informationen.
Kältemittelkreisläufe vom Kältemittel R12 auf Kältemittel R134a umbauen
Fluor-Chlor-Kohlen-Wasserstoff als Kältemittel wird in der Automobilbranche nicht
mehr verwendet.
Kältemittelkreisläufe vom Kältemittel R12 auf Kältemittel R134a umbauen und umgebaute
Kreisläufe in Stand setzen.
→ Reparaturleitfaden Klimaanlage mit Kältemittel R12 Teil 2 und 3. Dieser Reparaturleitfaden
liegt nur in Papierform vor.
Klima-Service- und Recyclinggeräte
Zurzeit werden auf dem Markt von verschiedenen Herstellern, Klima-Service-Geräte
zum Absaugen, Reinigen und Befüllen von Kältemittel bei Kfz-Klimaanlagen angeboten.
Einteilung der Absaug- und FÃ ...
Arbeiten mit der Klimaservice-Station
Vorsicht!
Sollte der Verdacht bestehen, das in dem Kältemittelkreislauf des Fahrzeuges
chemische Stoffe zum Abdichten von Lecks eingefüllt worden sind, schließen Sie
die Klima- ...
Siehe auch:
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu folgenden Themen:⇒ Sicherungen
im Fahrzeug
⇒ Durchgebrannte Sicherungen auswechseln Aufgrund ständiger Weiterentwicklungen
des Fahrzeugs, ausstattungsabhängiger Zuordnungen der Sicheru ...