Volkswagen Up! Handbücher

Volkswagen Up! Reparaturanleitung :: Gesetzestexte und Vorschriften

Gesetze und Vorschriften

 
Hinweis

Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen weltweit zu beobachten. Der Klimaschutz ist daher einer der wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Diese Aufgabe stellt jedoch alle Beteiligten vor enorme Herausforderungen.

Im so genannten Kyoto-Protokoll werden unter anderem die weltweiten Ziele des Klimaschutzes definiert. In diesem Protokoll sind neben Reduktionszielen von Kohlendioxid auch Reduktionsziele für fluorierte Treibhausgase z. B. für das Kältemittel R134a wegen des hohen Treibhauspotenzials enthalten.

Für das Kfz-Gewerbe sind z. B. auf europäischer Ebene zahlreiche relevante Gesetze erlassen worden. National ist z. B. in der BRD zusätzlich zur Präzisierung der europäischen Gesetzgebung ab dem 1. August 2008 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Kraft getreten.

Wartungs- und Reparaturarbeiten am Kältemittelkreislauf der Klimaanlage

Alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen, müssen eine Schulung oder ein Trainingsprogramm besucht haben und sachkundig sein (Sachkundenachweis). Außerhalb der Europäischen Gemeinschaft können andere oder zusätzliche Vorschriften gelten.

Im Allgemeinen gilt aber Folgendes:

Betrieb, Instandhaltung, Außerbetriebnahme, Rücknahmeverpflichtung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Beim Umgang und beim Abfüllen von Druckgasen in andere Druckgasbehälter sind verschiedene technische Regeln (z. B. TRGS 400, TRGS 402, TRGS 407, TRGS 510, TRGS 725, TRBS 3145) zu beachten.

 
Hinweis

Die TRGS sind im nachfolgenden nur auszugsweise dargestellt (Umfänge, welche Kfz-Hersteller und Werkstätten betreffen).

 
Hinweis

Beim Umgang und beim Abfüllen von Druckgasen in andere Druckgasbehälter sind verschiedene technische Regeln (z. B. TRGS 400, TRGS 402, TRGS 407, TRGS 510, TRGS 725, TRBS 3145) zu beachten.

Füllanlagen

Beschäftigte und ihre Unterweisung

Die Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und wiederkehrend in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, zu Unterweisen im Bezug auf:

Füllanlagen dürfen nur von Personen bedient und gewartet werden, die

Unselbstständige Arbeiten dürfen auch von Personen ausgeführt werden, bei denen die Voraussetzungen nach Nummer 2. 1 Ziffern 1 und 2 nicht gegeben sind.

Füllen von Druckbehältern, für ausländische Behälter und deren Füllen können andere technische Regeln gelten, die hier nicht erwähnt sind.

-  Für Gase mit tk ≥ +70 ºC.

-  Für technische Gasgemische mit tk ≥ +70 ºC

-  Flüssige tiefkalte Druckgase dürfen abweichend von Nummer 4 nach Volumen (volumetrisch) gefüllt werden, wenn die Füllanlage und/oder die Behälter mit Einrichtungen zum Messen oder Begrenzen des Volumens der Füllung und (ausgenommen Fahrzeugbehälter nach Ziffer 3) zum Messen der Temperatur der Füllung ausgerüstet sind. Beim Füllen nach Volumen muss sichergestellt sein, dass das auf dem Behälter angegebene zulässige Gewicht der Füllung nicht überschritten wird. Zur Feststellung einer etwaigen Ãœberfüllung sind die gefüllten Behälter gravimetrisch auf einer geeichten Waage oder - sofern die Druckgase nicht hochgiftig sind - volumetrisch zu kontrollieren. Die volumetrische Kontrolle setzt entsprechende Einrichtungen voraus; Füll- und Kontrolleinrichtungen müssen voneinander unabhängig sein.

R12-Kältemittelkreislauf in R134a-Kältemittelkreislauf umbauen und in Stand setzen (Retrofit)

 
Hinweis

Nachweisführung von Kältemittel

Laut Umweltstatistikgesetz ist über den Verbrauch von Kältemitteln Nachweis zu führen.

Daher können Kfz-Betriebe damit rechnen, den jeweils zuständigen statistischen Landesämtern, Auskunft über den Verbrauch an Kältemittel geben zu müssen. Es wird daher empfohlen über die Einsatzmenge und Betrieb und bei Instandhaltungsarbeiten Aufzeichnungen zu führen (Betriebstagebuch Kältemittel) → Volkswagen-ServiceNet, Umweltschutz; HS Umweltschutz; Immisionsschutz; Luftverunreinigende Stoffe-Kältemittel für Fahrzeugklimaanlagen, und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

 
Hinweis

Ein Nachweisblatt muss in der EG auf Grund einer Verordnung des Europäischen Parlaments im Jahre 2005 nicht mehr geführt werden. In Ländern, welche nicht der EG angehören, können andere Vorschriften gelten.

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

 
Hinweis

Vorschriften und Regelungen zum Umgang und zur Entsorgung von Kältemitteln und Kältemaschinenölen finden Sie in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (gilt für die BRD, in anderen Ländern können davon abweichende Vorschriften und Regelungen gelten).

Entsorgung Kältemittel und Kältemaschinenöl

Kältemittel

Die zur Entsorgung vorgesehenen Kältemittel sind in gekennzeichnete Recyclingbehälter, unter Beachtung der zulässigen Füllmasse, zu füllen. Beachten Sie dazu z. B. in der BRD die Chemikalien- Klimaschutzverordnung und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (in anderen Ländern können davon abweichende Vorschriften und Regelungen gelten).

Kältemaschinenöl

Altöl Entsorgung: Volkswagen InfoNet; Gesamtbetrieb; Handbücher & Händlerliteratur; Handbuch Service; 15. Umweltschutz; unter allgemeine Hinweise den Link "Umweltschutz im Handels- und Servicebetrieb" folgen; 4. Abfallentsorgung; 6. Entsorgungswege; g. Altölentsorgung; Kälteöle

Gebrauchte Kältemaschinenöle aus Anlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen (mindestens ein Wasserstoffatom durch z. B. der Halogene Fluor, Chlor, Brom oder Iod ersetzt) sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Eine Mischung mit anderen Ölen oder Stoffen ist nicht zulässig. Die sachgerechte Lagerung und Entsorgung hat nach den Länderrichtlinien zu erfolgen. Beachten Sie dazu z. B. in der BRD die Chemikalien- Klimaschutzverordnung und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (in anderen Ländern können davon abweichende Vorschriften und Regelungen gelten).

Bezugsquellen der technischen Regeln sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für die BRD

Für andere Länder sind die Bezugsquellen über die zuständigen Behörden zu erfragen

R12-Kältemittelkreislauf in R134a-Kältemittelkreislauf umbauen und in Stand setzen (Retrofit)

 
Hinweis

Nachweisführung von Kältemittel

 
Hinweis

Über die Einsatzmenge beim Betrieb und bei Instandhaltungsarbeiten sollen Aufzeichnungen geführt werden (Betriebstagebuch Kältemittel, → Volkswagen-ServiceNet, Umweltschutz; HS Umweltschutz; Immisionsschutz; Luftverunreinigende Stoffe-Kältemittel für Fahrzeugklimaanlagen) damit der zuständigen Behörde auf Verlangen ggf. ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden kann. Ein Nachweisblatt muss in der EG auf Grund einer Verordnung des Europäischen Parlaments im Jahre 2005 nicht mehr geführt werden. In Ländern, welche nicht der EG angehören, können andere Vorschriften gelten.

Kältemittelkreislauf

Wichtige Reparaturhinweise zu Klimaanlagen

 
Hinweis

Bitte beachten Sie bei Arbeiten am Kältemittelkreislauf die in den Kapiteln "Sicherheitsmaßnahmen"  und "Grundsätzliches zu Arbeiten am Kältemittelkreislauf"  enthaltenen Informationen.

Kältemittelkreisläufe vom Kältemittel R12 auf Kältemittel R134a umbauen

Fluor-Chlor-Kohlen-Wasserstoff als Kältemittel wird in der Automobilbranche nicht mehr verwendet.

Kältemittelkreisläufe vom Kältemittel R12 auf Kältemittel R134a umbauen und umgebaute Kreisläufe in Stand setzen.

→ Reparaturleitfaden Klimaanlage mit Kältemittel R12 Teil 2 und 3. Dieser Reparaturleitfaden liegt nur in Papierform vor.

Klima-Service- und Recyclinggeräte

Zurzeit werden auf dem Markt von verschiedenen Herstellern, Klima-Service-Geräte zum Absaugen, Reinigen und Befüllen von Kältemittel bei Kfz-Klimaanlagen angeboten. Einteilung der Absaug- und Fà ...

Arbeiten mit der Klimaservice-Station

  Vorsicht! Sollte der Verdacht bestehen, das in dem Kältemittelkreislauf des Fahrzeuges chemische Stoffe zum Abdichten von Lecks eingefüllt worden sind, schließen Sie die Klima- ...

Siehe auch:

Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu folgenden Themen:⇒ Sicherungen im Fahrzeug  ⇒ Durchgebrannte Sicherungen auswechseln Aufgrund ständiger Weiterentwicklungen des Fahrzeugs, ausstattungsabhängiger Zuordnungen der Sicheru ...

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