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Volkswagen Up! Reparaturanleitung :: EU-Reifenlabel

EU-Reifenlabel, Kurzüberblick

Ab dem 01. November 2012 müssen die Reifenhersteller Reifen nach der neuen EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 kennzeichnen (Reifen-Kennzeichnungsverordnung).

Die Reifen-Kennzeichnungsverordnung enthält die Anforderungen zur Kennzeichnung und Darstellung von Informationen zum Rollwiderstand (Kraftstoffeffizienz), zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch auf einem einheitlichen EU-Reifenlabel. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Straßengüterverkehrs durch Kraftstoff reduzierende und sichere Reifen mit einem niedrigen Geräuschpegel.

Das neue EU-Reifenlabel enthält konkrete Angaben zu jeweils sieben Klassen, A bis G.

Es wird in 3 Kategorien unterschieden:

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  1. Rollwiderstand
    • Erläuterungen
  2. Nasshaftung
    • Erläuterungen
  3. Geräuschemission
    • Erläuterungen

EU-Reifenlabel, Ziele

Das EU-Reifenlabel gibt dem Endverbraucher Informationen zu wichtigen Eigenschaften des Reifens. Es bildet jedoch nicht alle entscheidenden Sicherheitskriterien ab.

In den Reifentests werden viele weitere Leistungsfaktoren geprüft, die beachtet werden sollten:

EU-Reifenlabel, Kategorien

Rollwiderstand

Der Rollwiderstand:

Der Rollwiderstand eines Reifens lässt sich durch den Rollwiderstandskoeffizienten (auch Rollwiderstandsbeiwert genannt) cR benennen:

   -cR =

FR

Z

Ziel

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Bewertung

 
Hinweis

 

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Nasshaftung

Definition

Für die Nasshaftung muss der Nasshaftungskennwert G ermittelt werden. Der Nasshaftungskennwert G wird bei einem Test mit einem standardisierten Fahrzeug auf nasser, glatter Fahrbahn, über die benötigte Distanz zur Abbremsung von 80 km/h auf 20 km/h, ermittelt. Dem Test liegt ein vordefinierter Standard-Referenzreifen (SRTT) zugrunde, mit dem dann auch die Berechnung des Nasshaftungskennwerts G durchgeführt wird. Für die Berechnung wird eine durchschnittliche mittlere Vollverzögerung (mfdd) zugrunde gelegt.

Die durchschnittliche mittlere Vollverzögerung (mfdd) wird wie folgt berechnet:

   -mfdd =

231,48

S

S - der gemessene Bremsweg in Metern zwischen 80 km/h und 20 km/h

Der Nasshaftungskennwert G wird wie folgt ermittelt:

   -G =

mfdd des zu prüfenden Reifens

mfdd des Standard-Referenzreifens

mffd - durchschnittliche mittlere Vollverzögerung

Ziel

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Bewertung

 
Hinweis

 

  1. Bei einer Vollbremsung bei 80 km/h kann die Differenz zwischen den Klassen A und F mehr als 18 m Unterschied betragen.

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Geräuschemission

Ziel

Bewertung

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Hinweis

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