Abb. 153
Aufnahmepunkte für den Wagenheber
(rechte Fahrzeugseite spiegelbildlich).
Abb. 154
Wagenheber hinten an der linken
Fahrzeugseite angesetzt.
⇒Einleitung
zum Thema
Der Wagenheber darf nur an den gezeigten Aufnahmepunkten (Markierungen
in der Karosserie) angesetzt werden ⇒ Abb. 153 . Es gilt der Aufnahmepunkt,
der sich bei dem jeweiligen Rad befindet ⇒ .
Das Fahrzeug darf nur an den Aufnahmepunkten für den Wagenheber angehoben werden.
Siehe auch:
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu folgenden Themen:⇒ Unterbringung
⇒ Bestandteile Bei der Absicherung des Fahrzeugs im Pannenfall die gesetzlichen
Bestimmungen im jeweiligen Land beachten.
Bordwerkzeug im Fahrzeug
Bei Fahrzeugen ...