Bremskraftprüfung
Rechtliche Grundlage
Mit Änderung der EU Vorschriften zur Überwachung im Verkehr befindlicher Fahrzeuge (RiLi 2009/40/EG und 2010/48/EU) wurde eine entsprechende Anpassung des 29 StVZO (Straßenverkehrs- Zulassungsverordnung) "Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern" (HU) notwendig. Gemäß der 47. Änderungsverordnung gelten unter anderem ab 01.08.2012 für die Wirkprüfung der Betriebsbremse von Fahrzeugen der EU Klasse M1 (Pkw bis max. 9 Sitzplätze) mit einer Erstzulassung (EZ) ab 28.07.2011 neue Prüfvorgaben.
Die Prüfmethode und die Sollwerte sind in der Software des Bremsenprüfstandes umgesetzt.
Sollwerte Bremskraftprüfung
Sollwerte:
Siehe auch:
Motor anlassen
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum Thema
Handlungen nur in der angegebenen Reihenfolge ausführen.
Schaltgetriebe
Automatisierte ...