Informationen zum Anhängerbetrieb
Das Fahrzeug ist nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen. Werkseitig wird das Fahrzeug nicht mit einer Anhängevorrichtung ausgerüstet und es darf auch keine Anhängevorrichtung nachgerüstet werden.

Warnung

Hinweis
Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sicherheitshinweise⇒Einleitung
zum Thema Das Ladegut kann nur dann sicher befestigt werden, wenn Grundträger
und ...
Siehe auch:
Vorgaben für das Umrüsten von Räder-/Reifen-Kombinationen (Dokumente)
Rechtliche Bedingungen
Dem Hersteller wird für das gesamte Fahrzeug mit allen Teilen sowie für bestimmte
Umrüstungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE nach 20 StVZO bzw. EG Betriebserlaubnis)
erteilt.
Umrüstungen an Rädern und Reifen können nur unter be ...